Der Werkvertrag ist dadurch gekennzeichnet, dass der Unternehmer die Erstellung eines Werkes schuldet. Der Gegenstand eines Bauwerkvertrags ist eine «Baute» (Bauwerk/Gebäude). Bei Bauwerkverträgen wird häufig das Normenwerk des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverbandes (SIA), meist die SIA-Norm 118 angewandt.