Keine vorzeitige Kündigung ohne geeigneten Nachmieter
Eine vorzeitige Kündigung der Mietsache durch die Mieterschaft ist dann möglich, wenn diese einen Nachmieter stellt, der die gesetzlichen Kriterien von
Art. 264 OR erfüllt. Im vorliegenden Muster teilt die Mieterschaft dem Vermieter mit dass sie die vorzeitige Kündigung beabsichtig und zum gegebenen Zeitpunkt einen geeigneten Nachmieter vorschlagen wird.