Der Vorliegende, ausführlich kommentierte Mustervertrag ist als Verkaufsauftrag bezeichnet. Oft ist in der Praxis auch die Bezeichnung als Mäklervertrag oder Maklervertrag anzutreffen. Rechtlich untersteht diese Vertragsart denn auch dem Maklerrecht des OR.
Zusammen mit den Formularverträgen der Verbände SVIT oder HEV ist der nachfolgende Vertrag auf die oft anzutreffende Vermarktung und den Verkauf von Wohneigentum ausgerichtet. Da Vereinfachungen einfacher sind als die Einflechtung komplexer Sachverhalte, folgt der vorliegende Maklervertrag der Idee, dass eine ganze Überbauung verkauft werden soll, bevor diese erstellt wird. Verkauf ab Plan ist die Königsdisziplin im Wohnungswesen.