Gebrauchshinweise zum Muster Übergabeprotokoll Wohnung
Zur Vermeidung von Auseinandersetzungen während und insbesondere am Schluss des Vertragsverhältnisses empfiehlt es sich in jedem Fall, über den Zustand des Mietobjektes anlässlich der Wohnungsübergabe ein Übergabeprotokoll zu erstellen. Das Erstellen von einem Übergabeprotokoll ist jedoch nicht obligatorisch.
In der Regel wird das Übergabeprotokoll in Anwesenheit von beiden Vertragsparteien aufgenommen. In ausserordentlichen Fällen ist der Beizug von Zeugen/Experten (amtliche Wohnungsabnahme) empfehlenswert. Im Übergabeprotokoll werden im Allgemeinen sämtliche Mängel an der Mietsache aufgenommen, ungeachtet ob die Mängel auf eine ordentliche oder ausserordentliche Abnützung zurückzuführen sind.