Dieses kommentierte Muster für einen Treuhandvertrag ist nicht auf einen bestimmten Sachverhalt ausgerichtet und bildet so eine hervorragende Basis für alle Treuhandverträge. Die im Vertragsmuster enthaltenen Fussnoten geben viele wichtige Hinweise zur optimalen Gestaltung, sollten aber im Rahmen der Vertragsredaktion gelöscht werden.
Das Wesen des Treuhandgeschäftes besteht in der Ausübung von Rechten im eigenen Namen, jedoch für fremdes Interesse und auf fremde Rechnung. Es entsteht dadurch, dass jemand (der Treugeber) einem anderen (Treuhänder) Rechte an Gütern und die damit verbundene Rechtsmacht überträgt und dies mit der sogenannten Treuhandabrede verbindet. Bei den Gütern kann es sich um Sachen, Forderungen, Patente usw. handeln.
Die Rechtsmacht kann aus einem Forderungsrecht (z.B. eine Darlehensforderung), einem Herrschaftsrecht (z.B. Eigentum) oder aus einem Mitgliedschaftsrecht (z.B. Aktie) bestehen. Die derart übertragenen Rechte und damit allenfalls verbundenen Pflichten nennt man Treugut.
Zentral ist die Treuhandabrede: Sie hat die Aufgabe, die übertragene Rechtsmacht zu binden. Normalerweise erhält nämlich der Treuhänder eine Rechtsmacht, die weiter reicht, als er zur Erfüllung des vereinbarten Zwecks benötigt; alsdann liegt eine sogenannte überschiessende Rechtsmacht vor. Dank dieser kann er nach aussen, gegenüber Dritten, mehr tun, als er nach innen, gemäss der Treuhandabrede, tun darf. Bindung der Rechtsmacht heisst damit, Handeln im Interesse des Treugebers, d.h. nach seinen Weisungen und für seine Rechnung.
In der Praxis werden die Treuhandabrede und das Treuhandverhältnis ganz allgemein im Wesentlichen, aber nicht ausschliesslich nach den Bestimmungen des Auftragsrechts beurteilt.