Das «Grundgesetz» jeder Aktiengesellschaft bilden die Gesellschaftsstatuten. Das Muster für AG-Statuten, das Sie hier herunterladen können, enthält die wesentlichen Bestimmungen über die Organisation und Funktionsweise der Aktiengesellschaft. Zur Gründung einer AG bedarf es zudem eines öffentlich beurkundeten Gründungsaktes. Dieses Muster beinhaltet darum zum Statutenmuster eine Musterurkunde, die diesen Gründungsakt aufzeigt. Die Formulierung berücksichtigt das neue Revisionsrecht per 1.1.2008. Die Gründer machen von ihrem Optionsrecht Gebrauch und legen einstimmig fest, auf eine Revision verzichten zu wollen (opting out).