Als Absichtserklärung oder «Letter of intent» wird eine Vereinbarung bezeichnet, in welcher die Parteien ihre Absicht der Begründung einer eigentlichen vertraglichen Verpflichtung festhalten. Inhaltlich liegt meistens zumindest Teilweise Vorvertrag im Sinne von Art. 22 Abs. 2 OR vor. Sinn und Zweck solcher Absichtserklärung (Letter of Intent) ist es, einen gewissen Verhandlungsstand festzuhalten und dieser formellen Konkretisierung eine Verpflichtung zu weiterem Verhandeln nach Treu und Glauben zu statuieren.