Mit diesem Muster können Sie die Kündigung der Miete von Geschäftsräumlichkeiten wegen Zahlungsverzug des Mieters erklären.
Wichtige Hinweise zur Kündigung wegen Zahlungsverzug des Mieters
Da bei Zahlungsverzug des Mieters auf Grund von Art. 257d OR nur unter Einhaltung einer 30-tägigen Frist auf Ende eines Monats gekündigt werden kann, ist eine äusserst genaue Einhaltung der Fristen Voraussetzung zur Vermeidung von (unnötigen) Verlusten.
Achtung
Sieht der Kanton die Pflicht zur Verwendung eines amtlichen Formulars vor, muss dieses ausgefüllt und der Kündigung beigelegt werden!