Gebrauchshinweise zum Muster fristlose Auflösung wegen Zahlungsunfähigkeit
Das Recht zur fristlosen Auflösung steht nicht nur dem Arbeitgeber, sondern auch dem Arbeitnehmer zu. In der Praxis ist dieser Fall allerdings viel weniger häufig anzutreffen. Für den Arbeitnehmer gelten für die fristlose Auflösung die gleichen strengen Voraussetzungen an den wichtigen Grund wie für den Arbeitgeber.
Ein solcher wichtiger Grund für eine fristlose Auflösung durch den Arbeitnehmer ist derjenige der Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) des Arbeitgebers (Art. 337a OR).