Factoringvertrag - vor allem für Startup-Unternehmen interessant
Factoring ist die vorzeitige Verflüssigung von Debitorenforderungen eines Unternehmens. Der Abschluss eines Factoringvertrages stellt vor allem für Startup-Unternehmen eine sehr attraktive Möglichkeit dar, früh zum Geld der Kunden zu kommen. Das Unternehmen verkauft oder tritt dem Factor sämtliche Forderungen gegenüber seiner Kundschaft (mit oder ohne Übernahme des Ausfallsrisikos) ab. Dafür erhält das Unternehmen in einem bestimmten Umfang (abhängig von der Höhe der abgetretenen oder verkauften Forderungen) vom Factor einen liquiditätsverbessernden Vorschuss oder eine Kreditlimite.
Kosten im Rahmen eines Factoringvertrages
Die Bank oder das Dienstleistungsunternehmen übernimmt natürlich das Risiko und den Inkassoaufwand nicht gratis. Damit sich die relativ hohen Kosten (Umsatzkommission üblicherweise zwischen 0,5 und 2%) rechtfertigen, sollte der Jahresumsatz des auftraggebenden Unternehmens mindestens CHF 1 Mio. betragen.
Zudem sollte das Factoring nur so viel kosten wie die Aufwendungen für:
- die Debitorenbuchhaltung,
- Mahn- und Inkassowesen sowie
- Debitorenverluste, die Sie sonst selbst übernehmen müssten.
Schliesslich werden beim Factoring (wie auch beim Leasing) die laufenden Einnahmen geschmälert und damit der Ertragswert des Unternehmens reduziert.
Abgrenzung von Factoringvertrag und Zessionsvertrag / Abtretungsvertrag
Factoring darf nicht mit der Zession (Abtretung von Kundenguthaben) verwechselt werden. Bei der Zession dienen die Debitorenguthaben als Sicherheit für einen Bankkredit. Die Bank darf der Kundschaft jederzeit mitteilen, dass sie von nun an ihre Rechnungen direkt an das betreffende Institut bezahlen müsste. Beim Factoring handelt es sich dagegen lediglich um ein ausgelagertes Inkasso, wobei auch Mischformen möglich sind.