Wird ein Beratungsvertrag abgeschlossen, verpflichtet sich der Beauftragte / Berater, den Auftraggeber in verschiedenster Hinsicht zu beraten. Die Erbringung solcher Beratungsdienstleistungen erfolgt in der Regel im Sinne eines Auftrages gemäss
Art. 394 ff. OR.
Inhalt Muster Beratungsvertrag im Überblick
- Vertragsgegenstand
- Umfang der Dienstleistung und Einsatzplanung
- Tätigkeitsbedingungen, Definition des Projektteams, Know-how und Geheimhaltung
- Entschädigung (zeitbasiert)
- Dauer und Beendigung
- Rückgabepflicht für Unterlagen
- Schlussbestimmungen
Wichtiger Hinweis zur Kündigung von Auftrag / Beratungsvertrag
Der Beratungsvertrag untersteht dem Auftragsrecht. Das vorliegende Muster enthält eine Regelung, die eine dreimonatige Kündigungsfrist vorsieht (unter Vorbehalt des Vorliegens wichtiger Gründe). Dies ist zwar eine übliche Klausel, die in vielen Aufträgen/Beratungsverträgen vorkommt, die sich aber im Streitfall nicht durchsetzen lässt. Die Parteien, die ein Auftragsverhältnis vereinbaren, müssen sich im klaren sein, dass Auftragsverhältnisse (also auch Beratungsverträge) grundsätzlich jederzeit ohne Fristeinhaltung gekündigt werden können. Bei Kündigung zur Unzeit entsteht sodann allenfalls ein Schadenersatzanspruch.
Die Kündigungsklausel in diesem Mustervertrag ist - wie bereits erwähnt - so durchaus üblich und kann in dem Falle, in welchem die Parteien nicht im Streit liegen, auch ohne Durchsetzbarkeit durchaus gute Dienste leisten, indem die Parteien sich orientieren können, wie der Vertrag ordnungsgemäss aufgelöst werden kann,
ohne mit der anderen Partei in Streit zu geraten (sie widerspiegelt quasi die Erwartung der Partner aneinander).