Der Alleinvertriebsvertrag (AVV) ist die Grundform der Vertriebsverträge. Der Alleinvertriebsvertrag kann formlos begründet werden. Meistens wird aber die Schriftform gewählt. Vertriebsverträge haben in der Praxis eine grosse Bedeutung. Sie sind ein bedeutendes Mittel der nationalen und internationalen Absatzpolitik und begründen ein partnerschaftliches Vertragsverhältnis.
Im Rahmen eines Alleinvertriebsvertrages verpflichtet sich der Hersteller bzw. der Lieferant, seine Produkte zwecks Weiterverkaufs in einem bestimmten Gebiet oder an eine bestimmte Zielgruppe und auf bestimmte oder unbestimmte Dauer nur (d.h. allein) an den Händler zu verkaufen (Alleinvertriebsverpflichtung).
Wichtige Hinweise zum Alleinvertriebsvertrag AVV
- Im Rahmen eines Alleinvertriebsvertrages verpflichtet sich der Händler, die Produkte nur (d.h. allein) vom Hersteller bzw. vom Lieferanten (oder von einem von diesem bestimmten Dritten) zwecks Weiterverkaufs zu kaufen (Alleinbezugsverpflichtung).
- Der Händler übernimmt den Vertrieb und den Verkauf der Produkte in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Er ist in der Regel nicht berechtigt, die Produkte zusätzlich in anderen als den vereinbarten Gebieten oder Zielgruppen (aktiv) zu verkaufen. Daher werden sich seine Verkaufsbemühungen auf das vertraglich zugewiesene Gebiet oder die vereinbarte Zielgruppe beschränken.
- Der Händler ist grundsätzlich verpflichtet, den Absatz der Produkte im Vertragsgebiet nach Kräften zu fördern (Absatzförderungspflicht).
Wichtiger Hinweis zu diesem Muster Alleinvertriebsvertrag
Der Alleinvertriebsvertrag ist unbedingt den individuellen und wirtschaftlichen Bedürfnissen der Parteien anzupassen und entsprechend zu ergänzen!