Ausgangslage
Mit dem vorliegenden Aktionärbindungsvertrag (ABV) sollen die folgenden Ziele erreicht werden:
- Einerseits soll sichergestellt werden, dass die eine Vertragspartei als verantwortlicher Geschäftsführer und Mehrheitsaktionär der Gesellschaft unter Wahrung der berechtigten Interessen der Minderheitsaktionäre uneingeschränkt die Geschicke der Gesellschaft leiten und damit langfristig die Weiterexistenz der Gesellschaft bestmöglich gewährleisten kann.
- Andererseits soll ein Minimum an Fairness zugunsten des Minderheitsaktionärs festgeschrieben werden, damit eine bestmögliche Gleichstellung der Parteien garantiert wird.
- Das Unternehmen soll dabei als Familienunternehmen weiterbestehen.
Regelungsinstrumente in diesem Vertrag
Damit diese Ziele erreicht werden, können, sieht dieses Muster für einen Aktionärbindungsvertrag insbesondere die folgenden Instrumente vor:
- Regelungen betreffend die Besetzung des Verwaltungsrates
- Die Aufnahme neuer Aktionäre
- Vorkaufsrechte, Verkaufsrechte und Verkaufspflichten
Achtung
Aktionärbindungsverträge wirken immer nur zwischen den Aktionären, die den Vertrag abgeschlossen haben. Die Gesellschaft selber wird durch einen Aktionärbindungsvertrag nie verpflichtet.