Ausgangslage
Mit dem vorliegenden Aktionärbindungsvertrag (ABV) sollen die folgenden Ziele erreicht werden:
- die Sicherstellung der Führbarkeit auf der Grundlage der gemeinsamen Interessen und im Interesse des Unternehmens durch gegenseitige Stimmbindung und Regelung des Willensbildungs-Mechanismus unter den ABV-Parteien.
- Die Vertretung im Verwaltungsrat
- die Regelung der Austrittsmöglichkeit der einzelnen ABV-Parteien unter Statuierung gegenseitiger Vorkaufs- und Mitverkaufsrechte bzw. Mit-Verkaufspflichten
- die gegenseitige Einräumung von Kaufrechten
- Die rasche Beilegung von Differenzen unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Regelungsinstrumente in diesem Vertrag
Damit diese Ziele erreicht werden, können, sieht dieses Muster für einen Aktionärbindungsvertrag insbesondere die folgenden Instrumente vor:
- Regelungen betreffend die Besetzung des Verwaltungsrates und dessen Beschlussfassung
- Stimmbildung und Stimmbindung in der GV
- Verfügungsbeschränkungen und Vorkaufsrechte
- Konventionalstrafe
- Vertraulichkeitsvereinbarung
Achtung
Aktionärbindungsverträge wirken immer nur zwischen den Aktionären, die den Vertrag abgeschlossen haben. Die Gesellschaft selber wird durch einen Aktionärbindungsvertrag nie verpflichtet.