Gebrauchshinweise zur Lebensdauertabelle
Bei übermässiger Abnützung von Einrichtungen und Anlagen, welche zum Mietobjekt gehören, wird der Mieter unter Berücksichtigung der Amortisation schadenersatzpflichtig. Zur Ermittlung des Amortisationsanteiles wird eine Lebensdauertabelle benötigt.
Diese Lebensdauertabelle wird von den massgebenden Verbänden der Immobilienwirtschaft zur Anwendung empfohlen. Auf Grund der breiten Abstützung (Erarbeitung durch den Mieter- und den Hauseigentümerverband) wird diese Lebensdauertabelle wohl auch in der zukünftigen Gerichtspraxis eine massgebliche Rolle spielen.