Der Kaufvertrag über Aktiven gehört zum Typus des Fahrniskaufes. Beim Aktivenkauf werden in der Regel indessen nicht bloss einzelne Fahrnisgegenstände sondern häufig zusammenhängende Betriebsaktiven, wenn nicht gar ein gesamter Betriebsteil erworben. Die Aktiven können, müssen aber nicht eine betriebliche Einheit bilden.
Der Übertragungsvertrag muss grundsätzlich von den obersten Leitungsorganen der Parteien abgeschlossen werden. Die Übertragung wird erst mit dem Eintrag ins Handelsregister (bei der übertragenden Partei) rechtswirksam. Werden Liegenschaften übertragen, müssen die entsprechenden Vertragsteile beurkundet werden.
Der Übertragungsvertrag muss grundsätzlich von den obersten Leitungsorganen der Parteien abgeschlossen werden. Die Übertragung wird erst mit dem Eintrag ins Handelsregister (bei der übertragenden Partei) rechtswirksam. Werden Liegenschaften übertragen, müssen die entsprechenden Vertragsteile beurkundet werden.
Vermögensübertragung – Das gehört mindestens in den Vertrag
Beachten Sie, dass Folgendes ausdrücklich im Vertrag genannt werden muss: Firma, Gesamtwert der übertragenen Vermögenswerte (Bewertung des einzelnen Gegenstandes im Inventar ist nicht Pflicht). Weiter sind einzeln aufzuführen Grundstücke, Wertpapiere und immaterielle Werte. Zudem ist eine Liste der Arbeitsverhältnisse, welche mit der Vermögensübertragung übergehen, direkt in den Vertrag aufzunehmen.Kundenmeinungen: Kauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen
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