So wird ein Stammanteil einer GmbH übertragen
Die Übertragung von Stammanteilen wurde mit dem neuen GmbH-Recht (in Kraft seit 1.1.2008) erleichtert, so ist z.B. keine öffentliche Beurkundung mehr nötig. Die Übertragung von GmbH-Stammanteilen bedarf nur noch der schriftlichen Form (
Art. 785 Abs. 1 OR). Eine öffentliche Beurkundung des Gesellschafterbeschlusses ist nur noch dann nötig, wenn im Zusammenhang mit der Abtretung / dem Verkauf des Stammanteils die Statuten geändert werden müssen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Stammanteile geändert werden öffentlich beurkundet werden.
Übertragung GmbH-Stammanteil - So gehen Sie vor bei der Übertragung
- Sie erstellen einen Abtretungsvertrag, zum Beispiel mit Hilfe des Musters, das Sie hier herunterladen können.
- Danach muss die Gesellschafterversammlung die Übertragung genehmigen (vgl. zum Zustimmungserfordernis Art. 786 OR).
Dabei müssen Sie Folgendes beachten:
- Erst mit dieser Zustimmung wird die Abtretung rechtswirksam (Art. 787 OR).
- Der Entschluss der Gesellschafterversammlung über die Übertragung hat mit mindestens zwei Drittel der Stimmen der anwesenden Gesellschafter sowie der absoluten Mehrheit des gesamten Stimmkapitals zu erfolgen (Art. 808b Abs. 1 Ziff. 4 OR). Hier gibt es allerdings Ausnahmen. So ist beim Erwerb der Stammanteile durch Erbgang, Erbteilung, eheliches Güterrecht oder Zwangsvollstreckung keine Zustimmung erforderlich, damit die Abtretung rechtswirksam wird. Jedoch muss die erwerbende Person auch in diesen Fällen von der Gesellschafterversammlung anerkannt werden, damit sie ihr Stimmrecht und ihre damit zusammenhängenden Rechte ausüben kann (Art. 788 OR).
Daran müssen Sie nach der Übertragung noch denken
Im Anschluss an die Übertragung muss die Geschäftsführung der GmbH die Übertragung beim Handelsregister anmelden und der Anmeldung den Abtretungsvertrag sowie das Protokoll der Versammlung beilegen.
Sobald diese Unterlagen und die Anmeldung dem Handelsregisteramt eingereicht wurden, erfolgt die Eintragung und Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt. Die Übertragung ist ins auch ins
Anteilbuch der GmbH einzutragen.