Grundsätzlich normaler Arbeitsvertrag
Das Vertragsverhältnis mit leitenden Angestellten ist grundsätzlich ein normaler Arbeitsvertrag im Sinne von Art. 319 ff. OR. Die Besonderheit des Vertragsverhältnisses liegt in der Funktion des Arbeitnehmers, der durch seine leitende Funktion ein Mitträger der Unternehmerfunktion ist, mithin eher auf Arbeitgeber als auf Arbeitnehmerseite steht. Dementsprechend obliegt dem leitenden Angestellten eine gesteigerte Sorgfalts-, Interessenwahrungs- und Treuepflicht.
Begriff des leitenden Angestellten
Der Begriff des leitenden Angestellten ist fliessend. Im allgemeinen wird dann von einem leitenden Angestellten gesprochen, wenn der Arbeitnehmer Entscheidungsbefugnisse in wesentlichen Angelegenheit und entsprechende Verantwortung zu übernehmen hat.